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Dashcam und Datenschutz: Was ist in Deutschland erlaubt?

5 Min. Lesezeit · von Emre Erdoğan

Dashcams in Deutschland: was erlaubt ist, wann Aufnahmen als Beweis zählen und wie Sie datenschutzkonform aufzeichnen.

Sind Dashcams erlaubt?

Ja, der Betrieb einer Dashcam ist in Deutschland erlaubt. Entscheidend ist, wie aufgezeichnet wird: Dauerhafte, anlasslose Aufnahmen des öffentlichen Raums sind datenschutzrechtlich problematisch.

Aufnahmen als Beweismittel

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden (Az. VI ZR 233/17), dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweis verwertet werden können – auch wenn die Aufzeichnung selbst datenschutzrechtlich nicht ideal war.

So zeichnen Sie datenschutzfreundlich auf

Loop-Recording mit kurzen Clips nutzen: Ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben.

Aufnahmen nur bei einem Ereignis sichern (G-Sensor oder Taste).

Aufnahmen nicht im Internet veröffentlichen, besonders nicht mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen.

Tonaufnahme im Innenraum im Zweifel deaktivieren.

Hinweis

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Beim Einbau konfiguriere ich Ihre Kamera auf datenschutzfreundliche Standardwerte.

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